Am gestrigen Mittwoch, den 23. Mai 2018 durchsuchte die Polizei das selbstverwaltete Zentrum Alhambra in Oldenburg. Als Vorwand, um in linke Strukturen einzudringen, nutze die Polizei das angebliche Zeigen eine YPG Fahne auf der traditionellen Demonstration am 1. Mai in Oldenburg. Heute findet in Oldenburg am 17.30 Uhr eine Demonstration statt.
In tiefer Verbundenheit mit dem Alhambra erklären wir uns mit allen von Repression betroffenen Genoss*innen solidarisch und teilen die Pressemitteilung des Alhambra nicht nur über die Veröffentlichung sondern auch inhaltlich (http://www.alhambra.de/infos/18-05-23_pressemitteilung.pdf):
„Am Mittwoch
Vormittag durchsuchten etwa 50 Polizeibeamt*innen die Räume des
Alhambras. Sie suchten Flaggen, die am 1. Mai in Solidarität mit den
kurdischen Freiheitskämpfen gezeigt wurden. Die Polizei beschlagnahmte
eine an die YPG angelehnte, selbst genähte Flagge. Dies fällt in eine
Reihe von Kriminalisierungversuchen der kurdischen und linken
Aktivist*innen in Deutschland, die sich seit dem völkerrechtswidrigen
Einmarsch der türkischen Truppen in Afrin und dem G20 Gipfel in Hamburg
massiv verstärkt haben.
Schon kurz nach
Beginn der Durchsuchung fanden sich Menschen zur Solidaritätsbekundung
vor dem Gebäude in der Hermannstraße ein. „Wir lassen uns durch diese
Einschüchterung nicht davon abhalten, weiterhin solidarisch mit den
Menschen in Rojava zu sein und werden auch in Zukunft unbequeme
Positionen vertreten“ sagte eine Aktivistin aus dem Alhambra. Bereits
wenige Stunden nach der Durchsuchung findet am Mittwoch um 18 Uhr eine
Solidaritätskundgebung am Hauptbahnhof in Oldenburg statt. „Wir werden
am Donnerstag ein weiteres Mal unsere Wut auf die Straße bringen“, so
eine Aktivistin aus dem Alhambra Umfeld. Um 17:30 Uhr wird am Lefferseck
in der Oldenburger Innenstadt eine Kundgebung und Demonstration
starten.
Die Legitimierung der Durchsuchung aufgrund vermeintlich verbotener Symbolik zeigt einmal mehr, die Versuche des deutschen Staats kurdische Solidarität zu brechen und führt zu einer Unterstützung Erdogans in dessen Wahlkampf. Es wurde keine eindeutig verbotene Symbolik gefunden, welche die Durchsuchung rechtlich legitimieren könnte.
Bundesweit gibt es keine juristische Klarheit über das Verbot vieler kurdischer Symbolen, in Bremen Beispielsweise wäre selbst eine offizielle YPG Fahne kein Verbotsgegenstand. Im Februar ereignete sich bereits ähnliches am Gasthof Meuchefitz im Wendland, wo mit Maschinengewehren bewaffnete Einheiten das Gebäude stürmten, um ein YPG/YPJ Solidaritätsbanner zu entfernen. Innerhalb einer Woche war das bereits der zweite Fragwürdige Polizeieinsatz in Niedersachen, nach dem eskalierten Vorgehen der Polizei am vergangen Freitag in Hitzacker. Dies war die ersten Durchsuchung im Alhambra seit der nachweislich Rechtswidrigen Durchsuchung vor 10 Jahren“
SubstAnZ Plenum vom 23. Mai 2018